Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

 

 

ISUZU Händlerevent 2026

Veranstalter: ISUZU Sales Deutschland GmbH, Schieferstein 11a, 65439 Flörsheim am Main Veranstaltungsort: Hotel Gut Brandlhof, Hohlwegen 4, A-5760 Saalfelden, Österreich Datum: 19.-23.10.2026

Teil 1 – Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, die am ISUZU Händlerevent (nachfolgend „Veranstaltung") teilnehmen, insbesondere Vertreter und Mitarbeiter der ISUZU Vertragshändler (nachfolgend „Teilnehmer"). Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme setzt eine fristgerechte Anmeldung über die vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldekanäle voraus. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl zu begrenzen und Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Überbuchung. Eine Anmeldebestätigung wird per E-Mail versendet; erst mit dieser gilt die Teilnahme als bestätigt.

Die Teilnahme an etwaigen Testfahrten, Fahrtrainings oder Geländeparcours setzt zusätzlich voraus, dass der Teilnehmer im Besitz eines gültigen, für das jeweilige Fahrzeug geeigneten Führerscheins ist und diesen auf Verlangen vorweist.

3. Programm und Programmänderungen

Der Veranstalter ist bemüht, das angekündigte Programm wie geplant durchzuführen, behält sich jedoch Änderungen des Ablaufs, der Referenten, der Inhalte sowie eine Verkürzung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung – auch kurzfristig – vor, etwa aus organisatorischen Gründen, bei höherer Gewalt oder aus Witterungsgründen (z. B. bei Außen- oder Geländeaktivitäten). Ein Anspruch auf Durchführung in der angekündigten Form besteht nicht.

4. Kosten

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für eingeladene Händler kostenfrei. Kosten für An- und Abreise sowie etwaige Übernachtungen trägt der Teilnehmer selbst.

5. Verhaltensregeln und Hausordnung

Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der jeweiligen Streckenposten (insbesondere bei Testfahrten und Geländeparcours) Folge zu leisten. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die gegen diese Anweisungen verstoßen, sich erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln befinden oder das Sicherheitsempfinden anderer Teilnehmer gefährden, von der weiteren Teilnahme – insbesondere von Testfahrten – ausschließen.

6. Bild- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anzufertigen, auf denen Teilnehmer abgebildet bzw. erkennbar sein können, und diese zu Zwecken der Öffentlichkeits-, Presse- und Marketingarbeit (z. B. auf Website, Social-Media-Kanälen, in Druckwerken) zu verwenden. Teilnehmer, die mit einer solchen Verwendung nicht einverstanden sind, haben dies vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären; in diesem Fall wird der Veranstalter im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren auf eine entsprechende Verwendung verzichten.

7. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie – soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt – zu Marketingzwecken verarbeitet. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Teil 2 – Haftungsausschluss

1. Eigenverantwortung der Teilnehmer

Die Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere an Testfahrten, Fahrvorführungen, Geländeparcours oder sonstigen aktiven Programmpunkten, erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer hat eigenständig zu prüfen, ob er gesundheitlich und fahrerisch in der Lage ist, an den jeweiligen Programmpunkten teilzunehmen.

2. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für Schäden – gleich welcher Art, insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden – nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Eine Haftung für Schäden, die durch das eigenständige Fehlverhalten des Teilnehmers, durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Testfahrten und Fahrvorführungen

Bei Testfahrten und Fahrvorführungen mit ISUZU Fahrzeugen gilt ergänzend: Der Teilnehmer bestätigt, im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, und verpflichtet sich, das jeweilige Fahrzeug nur im Rahmen der vom Veranstalter vorgegebenen Strecke, Geschwindigkeit und Anweisungen zu nutzen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des Testfahrzeugs durch den Teilnehmer (z. B. durch Missachtung von Anweisungen, Trunkenheit oder bestimmungswidrige Nutzung) kann der Veranstalter den Teilnehmer im gesetzlich zulässigen Rahmen in Regress nehmen; bestehende Versicherungsdeckungen (siehe Punkt 5) bleiben hiervon unberührt.

4. Sachen der Teilnehmer

Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer (z. B. Kleidung, technische Geräte, Fahrzeuge auf dem Parkplatz) übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen.

5. Versicherung

Für Testfahrzeuge besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für Personenschäden der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung besteht/besteht keine zusätzliche Veranstalter-Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung. Teilnehmer wird empfohlen, eine eigene Unfall- bzw. Reiseversicherung abzuschließen.